Ausbildung zum Raumausstatter

Berufsausbildung
Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

3jährige Berufsausbildung

Inhalte und Ablauf
Die Auszubildenden lernen beispielsweise im 1. Ausbildungsjahr:

  • wie Materialien geordnet und gelagert werden,

  • welche technischen Vorschriften zu beachten sind,

  • welche Werk- und Hilfsstoffe es gibt und welche chemischen und physikalischen Eigenschaften sie haben,

  • wie Metalle, Holz, Textilien und andere Werkstoffe be- und verarbeitet werden (z.B. durch Messen, Anreißen, Sägen, Zuschneiden)

  • was beim Vorbereiten der Untergründe zu beachten ist und welche Verfahren es gibt (u.a. Abdichten, Glätten),

  • welche Textilien, Leder- und Kunststoffarten zum Polstern geeignet sind,

im 2. Ausbildungsjahr:

  • wie man mit Federkernen oder Schaumstoffen polstert und wie man Polster reinigt und pflegt,

  • wie welche Dekorationsmaterialien be- und verarbeitet werden,

  • wie man mit der Hand und mit der Maschine in verschiedenen Techniken näht,

  • wie man Bodenbelagsmaterialien behandelt und Bodenbeläge verlegt,

  • welche Werk- und Hilfsstoffe für das Decken- und Wandbekleiden benötigt werden,

  • wie Tapeten zugeschnitten und verklebt werden,



Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres

im 3. Ausbildungsjahr:

  • wie man den Werkstoffverbrauch berechnet,

  • wie bei der Gestaltung von Polstermöbeln die Proportionen des menschlichen Körpers berücksichtigt werden,

  • was man beim Beziehen von Polstermöbeln beachten muß,

  • wie Dekorationen unter Beachtung von Farb-, Licht- und Raumwirkung gestaltet werden,

  • wie man Gardinen-, Dekorations- und Hilfsstoffe zuschneidet,

  • wie man unterschiedliche Treppen belegt.



Gesellenprüfung

Nach abgeschlossener Berufsausbildung können Raumausstatter in verschiedenen Bereichen tätig sein.

Tätigkeiten

  • Beraten der Kunden

  • Planen und Vorbereiten einer Raumausstattung (z.B. Auswählen der Materialien, des Materialbedarfs, Ermitteln der Kosten)

  • Verlegen von Bodenbelägen

  • Bekleiden von Wänden und Decken mit Stoffen, Folien oder Tapeten

  • Ausführen von Fenster- und Raumdekorationen

  • Herstellung und Reparatur von Polstermöbeln



Arbeitsmittel/Werkzeug/Material

  • Skizzen, Materialkataloge, Maßtabellen, Fachzeitschriften

  • Nadeln, Drähte, Nägel, Stifte, Schrauben, Dübel, Garne, Klebstoffe

  • Stoffe, Tapeten, Polstermaterial, Holz, Kunststoffe, Metalle

  • Handwerkzeuge (Hämmer, Zangen, Zuschneidescheren, Hobel, Bohrer, Spritzgeräte, Pinsel, Heftpistolen)

  • Nähmaschinen, Bügelanlagen, Schleifmaschinen

  • Meß- und Richtgeräte wie Zollstock, Lot, Wasserwaage



Umgang mit

  • Hilfskräften, Kollegen, Meistern, Filialleitern, Geschäftsinhabern

  • Kunden, Auftraggebern




Arbeitsort/Arbeitsumgebung

  • Fachbetriebe des Raumausstatterhandwerks

  • beim Kunden

  • Polstermöbelindustrie, Möbelhandel

  • Bühnenwerkstätten



Berufliche Weiterbildung
Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten

  • Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Warenkunde für Polstermöbel, Raumgestaltung und Dekoration, Polstern, Restaurierung im Bereich Textil und Leder, Einrichtung, Kunststoffverarbeitung, Ausbildung der Ausbilder

  • Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)

  • Raumausstattermeister/in oder Industriemeister/in der Fachrichtung Polstermöbel

  • Techniker/in der Fachrichtung Raumgestaltung und Innenausbau oder Restaurierungstechniker/in

  • Techniker/in für Betriebswissenschaft


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